Österreich: Vermarktungsverbot von GV-Raps unbegründet

Österreichs Vermarktungsverbote bestimmter gentechnisch veränderter Rapslinien sind aus Sicht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch immer nicht ausreichend begründet. In zwei Gutachten, die auf Wunsch der EU-Kommission durchgeführt wurden, kommt die EFSA zu dem Schluss, dass die Auslösung der sog. Sicherheitsklausel gegen den Import der Konstrukte „Ms8“, „Rf3“, deren Kreuzung „Ms8 x Rf3“ sowie der Linie „GT73“ zur Verarbeitung und als Futtermittel nicht gerechtfertigt ist.

Mehr auf www.haccp.de.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0