Kohlenhydrate zur Aufrechterhaltung einer normalen Gehirnfunktion

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1018/2013 vom 23.10.2013 wurde für den Nährstoff Kohlenhydrate die gesundheitsbezogene Angabe: „Kohlenhydrate tragen zur Aufrechterhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei“ (Angabe nach Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) zugelassen.

Zum Artikel auf www.haccp.de.

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