Die Konformitätserklärung – mehr als ein „Beipackzettel“

Leider fehlt bei 90 % von 402 untersuchten Proben diese wichtige Erklärung - das ist die ernüchternde Bilanz des CVUA Stuttgart. Ohne den „Beipackzettel“ dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände jedoch nicht in den Verkehr gebracht werden.

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