Dekopicker – echt oder unecht?

Dekopicker können zur Dekoration unterschiedlicher Lebensmittel wie Backwaren, Salate, Gemüse, belegte Brötchen, Fleisch- und Wurstplatten, Käsewürfel, Eis, Getränke mit Fruchtanteil, Süßspeisen, Obstsalate etc. verwendet werden. Dekopicker sollen farbecht sein, d.h. es darf kein Farbübergang auf das dekorierte Lebensmittel erfolgen.

Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES hat im Jahr 2014 die Farbechtheit von 39 Proben Dekopickern überprüft.

Mehr auf www.laves.niedersachsen.at.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0