Der Obersten Gerichtshofes (OGH) erkannte kein öffentliches Interesse an einer “Privatpolizei”. Daher darf einem selbst ernannten “Rauchersheriff” Lokalverbot erteilt
werden.
Während der Beklagte argumentierte, die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen wäre nur in Polizeistaaten Staatsprivileg, hielt der OGH entgegen, dass gerade totalitäre Staaten die Tätigkeit von
Privatpersonen nutzen.
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