Strafe für Betrügereien mit minderwertigem Fleisch

Für Betrügereien mit minderwertigem Fleisch sind zwei führende Mitarbeiter einer Firma aus dem Wendland zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Wie das Landgericht Stade am Montag mitteilte, war es aus Sicht der Richter erwiesen, dass die Männer von 2008 bis 2010 Restfleisch von Schweineköpfen falsch deklariert und anschließend verkauft hatten, obwohl es eigentlich gar nicht mehr für den Verzehr erlaubt war. Die Fleischmasse enthielt Reste von Kehlkopfknorpel und Luftröhre. Deshalb hätte sie nach EU-Recht nicht mehr für die Herstellung von Fleischerzeugnissen benutzt werden dürfen, hieß es vom Gericht.

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