EuGH: Lebensmittelhandel auch für Fremdware haftbar

Salmonellen: Filialleiterin bekam Geldstrafe, nachdem Fleisch bei Kontrolle auffiel.
Lebensmittelhändler sind auch dann für die Unbedenklichkeit ihrer Ware verantwortlich, wenn diese von anderen Unternehmen produziert und verpackt wurde. Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil fest. Anlass war der Fall einer Tiroler Filialleiterin, der nach einer mit Salmonellen kontaminierte Fleischprobe von den Behörden eine Geldstrafe auferlegt worden war.

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