D: Urteil für Kennzeichnung schwarz gefärbter Oliven

Oliven werden entweder in einem natürlichen Reifeprozess schwarz, oder sie werden nach der Ernte schwarz eingefärbt. Dass es sich um gefärbte Früchte handelt, muss auf der Verpackung dann eindeutig erkennbar sein, wie kürzlich ein deutsches Gericht in einem Urteil gegen einen Lebensmitteldiskonter festgestellt hat.

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