Allergenkennzeichnung in Gaststätten - sind Haftungsausschlüsse gültig?

Ist es zulässig, dass eine Gaststätte – nachdem sie die 14 Allergene, wo zutreffend, auf ihrer Speisekarte ausgewiesen hat – folgende Zusätze bringt: "Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben" und "Wir übernehmen keine Haftung für eine etwaige Kreuzkontamination"?

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