GESUNDHEITSWERBUNG: STRENG GEREGELT, BEGRENZT VERSTÄNDLICH

Gesundheit ist in. Daher werben Lebensmittelhersteller auf ihren Produkten gerne mit besonderen Nährwerten oder Gesundheitseffekten. Im Fachjargon heißen diese Hinweise “Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben” oder “Nutrition- und Health-Claims”. Damit nicht das Blaue vom Himmel versprochen wird, gibt es seit 2012 eine europäische Liste mit über 250 zugelassenen Health Claims. Erlaubt ist nur, was in der Liste steht und was von der Europäischen Behörde fürLebensmittelsicherheit überprüft wurde, so die Idee der Claims-Verordnung (HCVO).

 

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