Lebensmittelzusatzstoffeigenschaft von nitratreichen Gemüsekonzentraten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass nitratreiche Gemüsekonzentrate, die bei der Herstellung von Fleisch- und Wurstwaren u.a. zur Farbstabilisierung (Umrötung) und als Antioxidationsmittel eingesetzt werden, als - zulassungspflichtige - Lebensmittelzusatzstoffe einzustufen sind.

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