Hubmann-Urteil rechtskräftig: 16 Monate bedingt

Das Urteil gegen den Eierproduzenten Toni Hubmann wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz reduzierte zwar die Haftstrafe, dafür setzte es aber zusätzlich eine Geldstrafe.

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