Information über Chemie in Schale bleibt Pflicht

Bei Orangen, Zitronen und Mandarinen muss in der EU generell gekennzeichnet sein, wie die Schale nach der Ernte behandelt wurde. Dies bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Spanien hatte gegen die Kennzeichnungspflicht geklagt.

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