Claims-Verordnung: Weitere Zulassung gesundheitsbezogener Angaben

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/854 der Kommission vom 30.05.2016 „zur Zulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 432/2012“ werden zwei weitere gesundheitsbezogene Angaben zugelassen und der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 erweitert. Die gesundheitsbezogenen Angaben betreffen:

  • Nicht fermentierbare Kohlenhydrate („Der Verzehr von Lebensmitteln/Getränken, die anstelle von fermentierbaren Kohlenhydraten enthalten, trägt zur Erhaltung der Zahnmineralisierung bei.“) bzw.
  • Unverdauliche Kohlenhydrate („Der Verzehr von Lebensmitteln/Getränken, die anstelle von Zucker enthalten, bewirkt, dass der Blutzuckerspiegel nach ihrem Verzehr weniger stark ansteigt als beim Verzehr von zuckerhaltigen Lebensmitteln/Getränken.“).

Verordnung: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0854

Quelle: www.behrs.de

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