Gastwirte in NRW verärgert über Gebühr von Erstkontrollen

Ein Gedankenspiel: Die Polizei hält einen Autofahrer zur allgemeinen Verkehrskontrolle an. Führerschein, Fahrzeugpapiere, Warndreieck und der Verbandskasten sind vorzeigbar und in Ordnung.

Doch zum Abschluss der Kontrolle verlangt der Beamte 57 Euro – obwohl nichts zu beanstanden war. Dieses Beispiel bringen viele betroffene Innungen und Betriebe dieser Tage, wenn sie auf die neuen Gebühren bei Lebensmittelkontrollen angesprochen werden.

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