Fehlende Aktualität und Wettbewerbsnachteile - Gesetz zur Einführung einer "Hygiene-Ampel" in NRW ist rechtlich bedenklich

Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft - Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) - kritisiert die geplante Ausgestaltung des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes (KTG), das morgen im Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung ist. Derzeit reichen weder die vorgesehenen Regelungen des KTG noch die personellen Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in NRW aus, um die sog. "Hygiene-Ampel" in rechtsstaatlich einwandfreier Art und Weise umsetzen zu können.

Mehr auf www.yumda.de.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0