Auch Schönheitswerbung kann gesundheitsbezogen sein

Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln werben gerne mit konkreten Wirkungen ihrer Produkte – so auch ein Produzent sogenannter „Repair Kapseln“. Er pries sein Mittel unter anderem mit der folgenden Aussage an: „Repair Kapseln sorgen für eine tolle Haut, fülliges Haar und feste Fingernägel“. Doch das ist nicht erlaubt. Der Bundesgerichtshof (BGH) wertete den Spruch als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe und bestätigte damit ein Urteil der Vorinstanz. Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebens- oder Nahrungsergänzungsmitteln sind nur dann erlaubt, wenn sie vorher geprüft und zugelassen wurden.

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