Die Nährwertdeklaration wird zur Pflichtangabe

Am 13. Dezember 2016 wird die Nährwertdeklaration für verpackte Lebensmittel verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt müssen bei allen vorverpackten Lebensmitteln der Brennwert sowie der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in Tabellenform angegeben werden. Die entsprechenden Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Oktober 2011 (Lebensmittelinformationsverordnung bzw. LMIV) sind bereits seit 2011 in Kraft, gelten jedoch erst ab 13. Dezember 2016. Die Verordnung sieht auch einige Ausnahmen von der verpflichtenden Nährwertdeklaration vor, z. B. für die Abgabe kleiner Mengen direkte vom Hersteller an den Endverbraucher.

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