Stallpflicht bringt „Ablaufdatum“ für Freilandeier

Mit der am Dienstag verordneten bundesweiten Stallpflicht für Geflügel bekommt auch die Freilandei-Zertifizierung ein Ablaufdatum. Laut den EU-Vermarktungsnormen für Eier ist nach zwölf Wochen Ausgehverbot Schluss mit der Bezeichnung „Freiland“.

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