Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Zum Thema Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen wird auf die aktuelle Leitlinie des BAES verwiesen.

 

Alle Lose von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen müssen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen vom Fang bzw. der Ernte bis zum Einzelhandel rückverfolgbar sein. Die Lose dürfen nur dann nach dem Erstverkauf zusam

mengefasst oder aufgeteilt werden, wenn sie bis zum Fang bzw. zur Ernte zurückverfolgt werden können.

Mehr auf www.baes.gv.at.

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