Handelt es sich bei der Angabe „ohne gehärtete Fette“ um eine nährwertbezogene Angabe?

Offenbar unterscheiden sich die Rechtsauffassungen zwischen Deutschland und Österreich, ob es sich bei den Aussagen „ohne gehärtete Fette“ oder „ohne tierische Fette“ um unzulässige nährwertbezogene Angaben oder nur um Hinweise auf die entsprechenden Zutaten handelt.

Prof.Dr.Walter Neumayer, Experte in der Codexunterkommission A1 Judikatur findet es grotesk, dass in Österreich diese Aussagen als unzulässige nährwertbezogenen Angaben angesehen werden. Zumal ja auf der deutschen Internetseite www.lebenmittelklarheit.de klargestellt wurde, dass die Angabe "ohne gehärtete Fette" hingegen ein zulässiger Hinweis darauf ist, das keine gehärteten Fette als Zutat verwendet wurden.

Beispielsweise wird in der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten GZ KLVwG-1706-1707/10/2014 festgestellt, dass es sich bei hervorgehobenen Angabe „ohne tierische Fette“ um eine nährwertbezogene Angabe im Sinne der VO (EG) 1924/2006 handelt.

Während also in Deutschland derartige Aussagen zulässig sind laufen österreichische Produzenten Gefahr dafür einen Verstoß gegen die Health Claims- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einzustreichen.

Was die Aussagen "ohne gehärtete Fette" oder "ohne ungehärtete Pflanzenfette" betrifft schließt sich Prof.Dr. Neumayer vollinhaltlich der Auffassung der deutschen Verbraucherzentrale an. Seine Ausführungen dazu finden sich hier:

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Nährwertbezogne Angaben
Ist die Angabe "ohne gehärtete Fette" eine nährwertbezogene Angabe. Ausführungen von Prof.Dr. Neumayer.
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