Rupprechter sagt Kompromiss bei Freilandeiern zu

Alle Freilandbetriebe, die einen Außenscharraum haben, dürfen ihre Eier weiterhin als Freilandeier vermarkten. Dieser Regelung hat Bundesminister Andrä Rupprechter zugestimmt. Freilandbetriebe ohne Außenscharraum müssen ihre Eier allerdings nach der 12-Wochen-Frist als Bodenhaltungseier vermarkten.

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