OLG bestätigt: 0,1 Prozent Alibi-Zutaten reichen nicht aus

Ein Getränk, das auf seiner Verpackung Himbeeren und Rhabarber verspricht, muss davon mehr enthalten als jeweils nur 0,1 Prozent. Das hat das OLG Nürnberg nun in einem Urteil bestätigt.

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