Heu als Lebensmittel nicht zulässig

Laut Informationsschreiben des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF) ist Heu als Lebensmittel nicht zulässig.

Es besteht das Risiko, dass möglicherweise gesundheitsschädliche Pflanzen oder Pflanzenteile aufgenommen werden. Für den Einsatz von Heu als Lebensmittel liegen weder eine Definition noch Kriterien für die Herstellung vor.

Bei Heu handelt es sich um eine Mischung aus getrockneten, oberirdischen Grünlandpflanzenteilen, insbesondere aus Gräsern, Kräutern und Leguminosen, mit undefinierter Zusammensetzung.

Quelle: www.ages.at.

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