Aufhebung der verpflichtenden Stallhaltung von Geflügel in Österreich

Nachdem in den Wintermonaten 2016/17 in Österreich vermehrt Fälle von Geflügelpest, Subtyp H5N8 festgestellt wurden, war aufgrund der epidemiologischen Situation eine erhöhte Ansteckungsgefahr für Hausgeflügel gegeben. Daher waren gezielte Maßnahmen erforderlich - unter anderem eine österreichweite Verpflichtung zur Stallhaltung von Geflügel, die mit 10. Jänner 2017 in Kraft trat. Seit Anfang März 2017 ist sowohl in Österreich wie auch international eine wesentliche Verbesserung der Lage zu beobachten. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hebt daher die Verpflichtung zur Stallhaltung mit Samstag, 25. März auf.

Mehr auf www.bmgf.gv.at.

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