OLG Nürnberg: „Weidemilch“ muss nicht von auf der Weide gemolkenen Kühen stammen

Milchkuh auf Weide

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Bezeichnung „Weidemilch“ nicht irreführend ist, wenn die Milch von Kühen stammt, welche an mindestens 120 Tagen im Jahr wenigstens 6 Stunden auf der Weide waren.

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