Allergene in Lebensmitteln - Bilanz 2016

Im zweiten Jahr nach Einführung der Kennzeichnungspflicht für Allergene in offen, d.h. unverpackt abgegebenen Lebensmitteln war die Überprüfung auf nicht deklarierte Allergene weiterhin im Blickpunkt. In insgesamt 19 % der Untersuchungen waren Allergene wie Milch, Ei, glutenhaltige Getreidearten oder Senf nachweisbar, die weder als Zutat noch in Form eines Spurenhinweises deklariert waren. Im Vorjahr war dies noch bei 25 % der Untersuchungen von offen abgegebenen Lebensmitteln der Fall. Damit hat sich auch der der Abstand zu vorverpackt abgegebenen Lebensmitteln verringert, bei denen in insgesamt 13 % der Untersuchungen allergene Bestandteile nachweisbar waren.

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