Faschingskostüme – Azofarbstoffe und Entflammbarkeit

Kind im Faschingskostüm

Ziel der Schwerpunktaktion "Faschingskostüme – Azofarbstoffe und Entflammbarkeit" war die Überprüfung, ob die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Einsatzes verbotener Azofarbstoffe und die Sicherheitsanforderungen der Spielzeugverordnung 2011 eingehalten werden.
Es wurden 38 Proben aus ganz Österreich untersucht. 29 Proben wurden beanstandet.

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