Gericht: Wo Banane drauf ist, muss Banane drin sein

Zwar sind auf der Verpackung Bananenscheiben zu sehen, doch tatsächlich enthält die Bananenmilch von NÖM nur einen Bruchteil der abgebildeten Früchte. Die Arbeiterkammer klagte gegen die Mogelpackung und bekam nun vor Gericht recht. Produkte, die mit Fruchtfotos beworben werden, müssen auch nennenswerte Anteile der Frucht aufweisen, so das Urteil.

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