Warten auf klare Regelungen für Gesundheitsangaben zu pflanzlichen Stoffen

Chinesische Pflanzen Gewürze

Nach wie vor ist die Werbung für viele Gesundheitsversprechen zu pflanzlichen Stoffen nicht abschließend geklärt. Der EuGH wies nun eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission ab.

Seit Juli 2007 regelt die sogenannte „Health Claims Verordnung“ Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben. Grundsätzlich gilt, solche Angaben müssen wissenschaftlich belegt sein und dem von der EU zugelassenen Wortlaut entsprechen. Außerdem werden sie in eine sogenannte Positivliste aufgenommen. Diese gibt es bereits seit Jahren für diverse Vitamine und Spurenelemente.

Allerdings sind zahlreiche beantragte Aussagen zu pflanzlichen Stoffen, wie Ginseng, bis heute nicht bewertet wurden.

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