"Nicht schlecht": Neues Haltbarkeits­da­tum für Milch

Milchprodukte verpackt

"Mindestens haltbar bis" bedeutet nicht, dass Konsumenten die Produkte nach Ablauf wegwerfen müssen.

Viele Milch-Packungen in Norwegen tragen bald ein neues Haltbarkeitsdatum. "Mindestens haltbar bis, aber nicht schlecht nach", steht ab der kommenden Woche auch auf Obers, Saft und Joghurt, wie die Molkerei Tine am Dienstag mitteilte. Auch die Q-Molkerei und der Ei-Händler Prior haben diese Angaben bereits eingeführt.

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Kommentare: 1
  • #1

    Dr.Walter Neumayer (Freitag, 19 Januar 2018 15:14)

    Seit der LMKV 1973 wir immer wieder versucht den Konsumenten klarzumachen,dass der Aufdruck "mindestens haltbar bis" nicht automatisch bedeutet,dass das betr. Lebensmittel nicht mehr verwendet werden kann. Erst im November 2017 hat sich wieder die AGES die Mühe gemacht das komplexe Thema der Haltbarkeit von Lebensmitteln dazustellen und den Unterschied zwischen MHD und dem Verbrauchsdatum zu erklären und Empfehlungen für den richtigen Umgang mit Lebensmitteln bei denen das MHD bereits abgelaufen ist zu gegeben. Rechtlich gesehen ist es derzeit aufgrund der Bestimmungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung in Österreich und der EU nicht zulässig den norwegischen Vorschlag zur Kennzeichnung " mindestens haltbar bis aber nicht schlecht nach.." umzusetzen. Auch finde die Formulierung vom rechtlichen Standpunkt völlig verfehlt und kontraproduktiv .Was soll der Konsument mit dieser Information anfangen-?denn zwangsläufig verbleibt für ihm wieder das Unbehagen bis wann er das Lebensmittel verwenden kann und ab wann es "schlecht" ist. Der Begriff "schlecht" im Zusammenhang mit Lebensmittel ist schon allein aus psychologischen Gründen abzulehnen. Es geht doch letztendlich nur darum wie lange er das Lebensmittel noch genießen kann.Dies hängt von derartig vielen Faktoren ab ,sodaß darauf wieder keine eindeutige Antwort gegeben werden kann. Viel wichtiger wäre es daher dem Konsumenten -zb.durch Anschlagtafeln in den Supermärkten-in kurzen Worten die Bedeutung des MHD und den Unterschied zum Verbrauchsdatum zu erklären und ihm zu ermuntern durch "Sehen-Riechen und Kosten" sich selbst ein Bild von dem Zustand des Lebensmittels zu machen und erst danach zu entscheiden ob er das Lebensmittel wirklich schon entsorgen will.Natürlich sollte diese "Kurzinformation" von Seiten der AGES oder des Ministeriums verfasst wird sodaß eine einheitliche Auslegung sichergestellt ist. Interessant ist vielleicht noch der Umstand,dass nach der LMKV 1973-die bis 1993 galt von der "empfohlenen Aufbrauchsfrist" die Rede war .Ich würde daher empfehlen bei der Erklärung des MHD wieder den Begriff der "empfohlenen Aufbrauchsfrist " zu verwenden denn dieser Begriff bringt noch deutlicher zum Ausdruck,dass eine Weiterverwendung des Lebensmittels denkbar ist