Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Zitrusfrüchten?

Orangen

„Das gute Ergebnis vorweg: Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln sind in den gerade untersuchten 30 Proben Zitrusfrüchten nicht überschritten worden“, sagt Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock...

Zehn Proben Mandarinen, zehn Proben Grapefruits, sechs Orangen- und vier Zitronenproben sind auf jeweils über 400 Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln (PSM) analysiert worden. Biologisch/ökologisch erzeugt waren zwei Zitrusfrüchte (1 x Zitrone, 1 x Orange), alle anderen entstammten dem konventionellen Anbau.
Während die zwei Bio-Proben keine Rückstände aufwiesen, waren in den übrigen Zitrusfrüchten bis zu sieben Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln pro Probe nachweisbar (Maximum sieben PSM bei einer Clementinen- und zwei Grapefruitproben). Man spricht in diesem Fall von Mehrfachrückständen.
Zitrusfrüchte dürfen zur Verlängerung der Haltbarkeit auch nach der Ernte mit PSM behandelt werden. Übliche Wirkstoffe zur Nacherntebehandlung, zur Schimmelpilzvermeidung sind Imazalil, Thiabendazol und o-Phenylphenol, die auch in den aktuellen Untersuchungen oft nachweisbar waren. Die Nacherntebehandlung ist jedoch kennzeichnungspflichtig. Eine Probe Grapefruit wurde aufgrund der fehlenden Kenntlichmachung solch einer Nacherntebehandlung mit Thiabendazol beanstandet.

Zur Sicherheit der Verbraucher und wegen der speziellen Schalenbehandlungsmethoden werden Zitrusfrüchte als ganze Früchte untersucht, also im Mix von Fruchtfleisch und Schale. Die Rückstandshöchstgehalte für PSM beziehen sich auf die gesamte Frucht. Bekannt ist, dass im Fruchtfleisch in der Regel nur etwa 18 % der PSM-Wirkstoffe Im Vergleich zu ganzen Früchten mit Schale aufweisen (Untersuchungen des Bundesamtes für Risikobewertung, Berlin). „Um die Übertragung von Rückständen von der Schale auf das Fruchtfleisch zu minimieren, erscheint ein Händewaschen nach dem Schälen und vor dem Verzehr der Früchte grundsätzlich sinnvoll. Ergänzt werden kann das durch das Waschen der Zitrusfrüchte vor dem Schälen“, erläutert Feldhusen.

Hintergrund
Herkunft der Zitrusfrüchte:
24 x Spanien, 2 x   Italien, 2 x   Türkei, 1 x   Griechenland, 1 Probe ohne Herkunftsangabe
Schalenbehandlungsmittel (Nacherntebehandlungsmittel) sind Fungizide (Wirkstoffe gegen Pilzbefall), die häufig auch zusammen mit verschiedenen Wachsen auf die Schalen von Zitrusfrüchten aufgebracht werden. Ziel ist, den Verderb der Früchte auf dem Transport und während der Lagerung zu vermeiden. Das Wachs schützt die Früchte vor Austrocknung. Danach sind die Schalen für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet. Deshalb muss diese Nacherntebehandlung beim Verkauf für den Verbraucher deutlich sichtbar kenntlich gemacht werden.

Quelle: www.lallf.de.

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