Acrylamid: „Pommes-Verordnung“ tritt in Kraft

Pommes Frittes

Lebensmittelhersteller, Restaurants und Imbissbetriebe müssen ab Mittwoch Vorgaben zur Eindämmung des als krebserregend geltenden Stoffes Acrylamid einhalten. Die EU-weiten Regeln sehen unter anderem vor, ein übermäßiges Frittieren von Pommes frites zu vermeiden und Brot möglichst hell zu backen.

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Verordnung (EU) 2017/2158 der Kommission vom 20. November 2017 zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln

Acrylamid ist eine niedermolekulare, sehr gut wasserlösliche organische Verbindung, die sich aus den natürlich vorkommenden Bestandteilen Asparagin und Zucker in bestimmten Lebensmitteln bildet, wenn diese bei höheren Temperaturen, typischerweise über 120 °C, und geringer Feuchtigkeit zubereitet werden. Es entsteht hauptsächlich in gebackenen, gebratenen oder frittierten kohlenhydratreichen Lebensmitteln, deren Rohstoffe seine Vorstufen enthalten, wie beispielsweise Getreide, Kartoffeln/Erdäpfel und Kaffeebohnen.

Da in vielen Lebensmitteln ein zu hoher Wert an Acrylamid festgestellt wurde, ist es notwendig, die Senkung des Acrylamidgehaltes in Lebensmitteln, deren Rohstoffe Acrylamid-Vorstufen enthalten, durch Festlegung geeigneter Minimierungsmaßnahmen zu gewährleisten. Die in dieser Verordnung fest-gesetzten Richtwerte sind Indikatoren zur Überprüfung der Wirksamkeit der eingeleiteten Minimierungsmaßnahmen der betroffenen Lebensmittel-Unternehmer.

Von der Verordnung betroffen sind Lebensmittelunternehmer, die Lebensmittel herstellen und als Einzelhändler tätig sind und/oder lediglich den örtlichen Einzelhandel direkt beliefern. Die Minimierungsmaßnahmen sind an die Art ihrer Tätigkeit angepasst.

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EU-Acrylamid-Verordnung
Verordnung (EU) 2017/2158 der Kommission vom 20. November 2017 zur Festlegung von Minimierungsmaßnahmen und Richtwerten für die Senkung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln
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