Gericht: Honig-Hersteller muss Herkunftsland kennzeichnen

Honig Löffel Schale

Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs muss ein Münchner Honig-Hersteller auch auf kleine Portionspackungen das Herkunftsland schreiben. Der Senat in der Ansbacher Außenstelle des Verwaltungsgerichtshofs wies die Berufung des Unternehmens gegen ein Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts am Freitag zurück, wie eine Sprecherin mitteilte (Az. 20 BV 16.1961). Der Streit um die korrekte Kennzeichnung von Honig-Portionspackungen hatte sich seit Jahren hingezogen und sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt.

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