Leitlinie personenbezogene Kontrollmaßnahmen bei lebensmittelbedingten Krankheiten

Großküche

TEIL 1: Salmonellose (Salmonella non-typhi) und Campylobacteriose

Die Gesundheitsbehörde hat bei meldepflichtigen Erkrankungen die Aufgabe neben der Erhebung der möglichen Infektionsquelle und Kontaktpersonen auch Maßnahmen zur Weiterverbreitung der Infektionskrankheit zu setzen. Bei bestimmten lebensmittelbedingten Erkrankungen sind verschiedene personenbezogene Maßnahmen zur Abwehr der Weiterverbreitung der Erkrankung möglich. Diese können von Laboruntersuchungen der Stuhlproben bei Betroffenen und Kontaktpersonen über den Ausschluss von Gemeinschaftseinrichtungen bis zum Berufsverbot während der infektiösen Phase bei der erkrankten Person reichen.


Die Landessanitätsdirektion Wien hat daher zur Unterstützung der Amtsärzte und Amtsärztinnen in ihrer täglichen Arbeit ein Projekt zur Erarbeitung einer einheitlichen Richtlinie zum gesundheitsbehördlichen Vorgehen bei bestimmten lebensmittelbedingten Krankheiten initiiert. Der erste Teil behandelt die Erkrankungen Salmonellose und Campylobacteriose. Weitere Erkrankungen sind vorgesehen in den künftig nachfolgenden Teilen zu behandeln.

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