Urteil: Lieferdienst muss online umfassend informieren

Online Shop

Wer Lebensmittel online bestellt, benötigt Informationen darüber. Welche Zutaten und Allergene sind enthalten, wie viel Fett oder Zucker stecken drin? Doch im Online-Shop der Edeka-Tochter Bringmeister GmbH war ein Teil der Informationen nicht aufgeführt. Die Pflichtangaben fehlten beispielsweise bei Kartoffelchips, Tiefkühlpizza und Schokoriegeln. Dies ist nicht zulässig, entschied das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0