Berufung zurückgewiesen: Ferrero muss Anzahl der Raffaello-Kugeln angeben

Raffaello am Strand

Wie viele Raffaello-Pralinen stecken in einer 230-Gramm-Packung? Diese Information fehlt bislang auf der Verpackung. Lediglich die Nettofüllmenge ist auf der Unterseite angegeben. Verbrauchern hilft dies wenig, denn wer weiß schon, was eine Praline wiegt? Nach einer Klage hatte die Verbraucherzentrale schon in erster Instanz Recht bekommen. Nun hat das Oberlandesgericht Frankfurt dieses Urteil bestätigt: Der Hersteller Ferrero muss die Stückzahl der Kokoskugeln auf die Verpackung schreiben.

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