Cumarin in Backwaren und Frühstückscerealien mit Zimt und in alkoholfreien Kräutergetränken

Zimt

Ziel der Schwerpunktaktion war eine Überprüfung der gesetzlich zulässigen Höchstgehalte von Cumarin in feinen Backwaren einschließlich der traditionellen und saisonalen Backwaren und in Frühstücksgetreideerzeugnissen sowie eine Kontrolldatenerhebung in alkoholfreien Kräutersirupen und Kräutergetränken.

Es wurden 57 Proben aus ganz Österreich untersucht. Bei einer Probe (Gewürzkekse mit Zimt) war der Höchstgehalt für Cumarin überschritten.

 

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