Wonig, Veierlikör und Vischstäbchen: Nicht alles ist zulässig

Fischstäbchen mit Kartoffeln

Schon seit Jahren wird über die Benennung veganer und vegetarischer Ersatzprodukte diskutiert und um Formulierungen gerungen. Vor allem beim Produktnamen werden Anbieter immer kreativer. Zurzeit sind Wortspielereien wie „Vischstäbchen“, „Veierlikör“ oder „Wonig“ für vegane oder vegetarische Produkte sehr beliebt. Ob solche Wortschöpfungen zulässig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist nicht immer eindeutig. Bislang gibt es nur wenige Gerichtsurteile. Kürzlich stufte das Landgericht Trier den Namen „Veierlikör“ für eine vegane Spirituose ohne Ei als unzulässig ein.

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