PAK-Gehalte in Verbraucherprodukten sollten so gering wie möglich sein

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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist an der Entwicklung der Kriterien für die Vergabe des nationalen GS-Prüfzeichens beratend beteiligt. Derzeit setzt sich das Institut dafür ein, dass die bestehenden Höchstgehalte für krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) an das nach dem aktuellen Stand der Technik vernünftigerweise realisierbare Niveau angepasst werden. So soll die Belastung von Verbrauchern mit PAK weiter gesenkt werden, da für die krebserzeugenden Stoffgemische keine unbedenkliche Dosis abgeleitet werden kann. Aus Sicht des BfR ist es technisch möglich, den PAK-Gehalt auf unter 0,2 Milligramm je Kilogramm in allen gängigen Gummimaterialien, Elastomeren und Kunststoffen zu minimieren. Dies haben Messdaten unterschiedlicher Prüfinstitute von vielen Produkten mit vergleichsweise niedrigen Gehalten gezeigt. „Aus unserer Sicht sollte dieser Wert daher bei der Vergabe des GS-Zeichens für alle Produkte gelten, bei denen ein längerfristiger oder wiederholter Hautkontakt besteht“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Nur wenn die PAK-Gehalte in Verbraucherprodukten so gering wie möglich gehalten werden, ist hier der gesundheitliche Verbraucherschutz nachhaltig, betont Hensel.

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