Wer sein Essen online ordert, muss die wichtigsten Informationen vor der Bestellung erhalten. Das gilt auch, wenn der Konsument über einen Lieferdienst bestellt. Das hat das Landgericht Berlin in
einem Urteil gegen den Lieferservice Deliveroo klargestellt. Der Lieferservice hatte auf seiner Plattform Speisen und Getränke verschiedener Restaurants angeboten – unter anderem die eines
vietnamesischen Restaurants. Bei einigen Gerichten fehlten die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise auf Allergene, zudem wurde ein Colagetränk ohne Kennzeichnung der Zusatzstoffe angeboten. Der
Verbraucherzentrale Bundeverband (vzbv) forderte zunächst eine Unterlassungserklärung und reichte schließlich Klage ein.
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