Nahrungsergänzungsmittel darf nicht als Behandlungsmittel oder Vorbeugung eines Alkohol-Katers beworben werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) in einem am Montag veröffentlichten
Urteil entschieden. (Az. 6 U 114/18). Bei einem "Kater" handele es sich um eine Krankheit, befand das Gericht.
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