D-Gericht: Rohwurst darf nicht als „glutenfrei“ ausgelobt werden

Salami

Lebensmittel als „glutenfrei“ auszuloben ist ein Trend, dem viele Hersteller folgen. Je nach Produktgruppe kann es sich bei dem Hinweis jedoch um eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeit handeln. Dass dies bei Rohwürsten der Fall ist, entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

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