Gerichtsurteil: Nährwertinformation auf „nimm2“ ist unzureichend

Kind nimm2

Bei der Nährwerttabelle auf der „nimm2“-Verpackung fiel der Blick zuerst auf die Vitaminangaben. Denn diese standen in der zweigeteilten Tabelle links. Rechts daneben waren die verpflichtenden Angaben zu Kalorien und Nährstoffen wie Zucker zu finden.

Mehr auf www.lebensmittelklarheit.de

Kommentar schreiben

Kommentare: 0