Herkunftsangaben für Primärzutaten in Lebensmitteln

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Ab 1. April 2020 ist die Herkunft der Primärzutat bei Lebensmitteln zwingend zu deklarieren, wenn zwar angegeben ist, woher das Nahrungsmittel stammt, die Primärzutat - die den Hauptbestandteil des Produkts ausmacht oder die man üblicherweise damit assoziiert - aber von wo anders kommt.

Weitere Informationen finden sich unter cms.law.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 kann hier bezogen werden.

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