Aktuelle Rechtsprechung bestätigt Novel-Food-Einstufung von Hanfextrakten und Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln

CBD Hanf Öl

Im Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission sind Cannabidiol (CBD) und Hanfextraktprodukte als neuartig eingestuft und benötigen somit vor dem ersten Inverkehrbringen eine Zulassung. Vonseiten der Lebensmittelunternehmen wird aber eine Vielzahl derartiger Produkte ohne Zulassung in den Verkehr gebracht und von der amtlichen Überwachung beanstandet. Sieben Gerichtsurteile haben mittlerweile einheitlich die Einstufung als Novel Food untermauert und die amtlichen Maßnahmen bestätigt. Es ist zu hoffen, dass sich die Lebensmittelunternehmen der Problematik bewusst werden und ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, indem sie die Sicherheit der Produkte im Rahmen eines Zulassungsverfahrens belegen. Eine große Rechtsunsicherheit besteht allerdings weiterhin vor dem Hintergrund einer möglichen Betäubungsmitteleinstufung von Hanflebensmitteln, insbesondere solchen aus Blättern (beispielsweise als Tee).

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