Mund-Nasen-Schutz: Generelle Verpflichtung für Lebensmittelbetriebe nicht notwendig

Aufgrund der unabhängig vom Coronavirus bestehenden hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards in Lebensmittelunternehmen und dem Umstand, dass Lebensmittel nicht mit der Übertragung des Coronavirus in Verbindung stehen, sieht der Lebensmittelverband Deutschland keine generelle Notwendigkeit für zusätzliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Unternehmen.

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