Update zur Verkehrsfähigkeit von Cannabidiol (CBD)-Produkten

Fläschchen CBD

Produkte mit Hanfextrakt oder CBD-Isolate sind als neuartige Lebensmittel ohne Zulassung weiter nicht verkehrsfähig. Der Europäische Gerichtshof schließt aber Einstufung als Betäubungsmittel aus.

Bei der Begutachtung von zum oralen Verzehr bestimmten Cannabidiol-Produkten (z. B. CBD-Öle, CBD-Kapseln oder sonstige Produkte mit Hanfextrakten) bestand in der Vergangenheit der Konsens, diese als Lebensmittel einzustufen, sofern eine arzneiliche Zweckbestimmung oder pharmakologische Aktivität ausgeschlossen werden kann (d. h. keine Präsentations- oder Funktionsarzneimittel).

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