Gericht verbietet Händler Verkauf von Sägemehlkeksen

Sägemehl

Ein Versandhändler aus Karlsruhe bleibt auf seinen Sägemehlkeksen sitzen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage des Keksherstellers abgewiesen, nachdem ihm die Stadt den Vertrieb untersagt hatte. «Die Kekse dürften nicht in Verkehr gebracht werden, weil es sich dabei nicht um sichere, sondern zum Verzehr durch den Menschen objektiv ungeeignete Lebensmittel handle», teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit.

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