Neue Transparenzvorschriften: detaillierte Regelungen für Interessenträger

EU

Die neue Verordnung, mit der die Transparenz der Risikobewertung in der Lebensmittelkette erhöht werden soll, tritt am 27. März 2021 in Kraft. Im Rahmen des Umsetzungsprozesses hat die EFSA detaillierte Regelungen dazu veröffentlicht, wie die neuen Vorschriften und Maßnahmen, die in der Verordnung festgelegt sind, in der Praxis funktionieren werden. Die Regelungen richten sich in erster Linie an die Interessenträger der EFSA, etwa an Antragsteller, die Lebensmittel auf den EU-Markt bringen möchten.

Mehr auf www.efsa.europa.eu.

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